Der Verein

Landesvereinigung SeHT NRW e.V.

Die Gründung der SeHT Landesvereinigung NW e.V. erfolgte 1995.
Ziele und Aufgaben sind in der Gründungssatzung so umschrieben: „Alle Hilfen des Vereins haben das Ziel, Menschen mit Teilleistungsschwächen in ihrem Leben ein Höchstmaß an Selbständigkeit zu ermöglichen. Die Arbeit gestaltet sich in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen.“

Die Landesvereinigung koordiniert die Arbeit untergeordneter Vereinigungen und arbeitet über-
regional auf Landesebene.

SeHT leistet präventive Hilfe, wie sie gemäß UNO Charta im Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert ist.

Ziel der Arbeit der Landesvereinigung SeHT NRW ist

  • Menschen mit Teilleistungsschwächen so zu fördern, dass sie im Leben mit größtmöglicher
    Selbständigkeit zurecht kommen, eigenverantwortlich und selbstbewusst ihren Weg gehen
  • Selbsthilfe durch Erfahrungsaustausch, Beratung und Information
  • Austausch mit Fachleuten
  • Aufklärende Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Besonderheiten
et|arrow_triangle-down_alt2|G

Download SeHT Flyer

Die Selbsthilfevereinigung
von und für Menschen mit
Teilleistungsschwächen

2015-SeHT-Logo-mit-Schriftzug-einfacah

Sie helfen durch Ihre Mitgliedschaft oder durch eine Spende

Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE55 4005 0150 0000 3711 61
BIC: WELADED1MST
Konto Nr.: 371 161
BLZ 400 501 50

Auf Wunsch werden Spendenbescheinigungen ausgestellt.